Diebstahlschutz per GPS-Tracker (Teil 2)

Als vor einigen Jahren in kurzem Abstand gleich zwei Kontrabass-Kollegen ihre wertvollen und geliebten Instrumente gestohlen wurden, und sie ergebnislose Suchaufrufe in die Kontrabass-Community sendeten, nahm ich das zum Anlass, über einen digitalen Diebstahlschutz per GPS-Tracker nachzudenken und diesen auch umzusetzen (mehr nach dem Klick).

Seitdem hat sich auf dem Markt der Tracker einiges getan. Auch Apple ist unlängst in den Markt eingestiegen und bietet seine AirTags an. AirTags bieten einige herausragende Vorteile: sie sind klein und leicht, die Batterien halten ewig, und da zur Ortung die bereits vorhandenen iPhones verwendet werden – also nicht nur das eigene iPhone, sondern schlichtweg alle – hat man hat keine Kosten für SIM-Karten bzw. Mobilfunkverträge. Denn herkömmliche GPS-Tracker müssen sich ja mitteilen, und dazu benötigen sie eine SIM-Karte nebst Vertrag. AirTags schauen also auf den ersten Blick nach einer perfekten Lösung für den Diebstahlschutz* von Instrumenten aus.

Aber so smart AirTags auch sind, zum Diebstahlschutz eignen sie sich grundsätzlich nicht, denn Apple möchte keinesfalls, dass sie genutzt werden, um Menschen unbemerkt auszuspionieren – selbst wenn sie Diebe sind. Bekommt man unbemerkt einen AirTag untergeschoben, macht Apple nach einer Weile mit einem akustischen Signal und einem Hinweis auf einem in der Nähe befindlichen iPhone darauf aufmerksam (mehr dazu nach dem Klick). Für das Auffinden verloren gegangener Gegenstände ist dies ja auch sinnvoll. Ein Diebstahlschutz-Tracker hingegen sollte aber sinnvollerweise vom Dieb unbemerkt bleiben – sonst kann dieser den Tracker ja entfernen oder andere Maßnahmen ergreifen, um eine Ortung zu verhindern.
Überraschenderweise mehren sich inzwischen sogar Berichte, wo AirTags nicht zum Diebstahlschutz, sondern ganz im Gegenteil zur Vorbereitung eines Diebstahls benutzt werden.

Seit meinem ersten Einbau eines Trackers in einen Kontrabass sind diese noch leistungsfähiger und auch preisgünstiger geworden. Gestiegen sind aber bei vielen Produkten die laufenden Kosten: In den ersten Jahren verwendete man herkömmliche SIM-Karten (meist günstige Prepaid-SIM). Den Telefonanbietern gefiel das nicht so gut; sie änderten vielfach die Vertragsbedingungen, um den Einsatz in Trackern zu verhindern – und brachten gleichzeitig eigene, teurere Lösungen auf den Markt. Viele der heute angebotenen Tracker werden heute nicht als Stand-alone-Gerät, sondern nur in Verbindung mit einem Vertrag angeboten. Ein häufiges Einsatzgebiet solcher Tracker sind inzwischen E-Bikes: hier werden die Tracker vom Hersteller fest im Fahrrad verbaut, und die Tracking-Serviceleistung als optionales Zubehör verkauft.

Für den Einsatz im Kontrabass gibt es heute Tracker, der aufgrund ihrer Baugröße im Korpus untergebracht werden können, und je nach Modell dort auch aufgeladen und damit dort auch dauerhaft bleiben können – eine wichtige Voraussetzung für wirksamen Diebstahlschutz. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu einer Woche. Gerne würde ich an dieser Stelle Fotos zeigen – aber aus naheliegenden Gründen verzichte ich darauf (der Feind liest mit 😉
Wer sich dafür interessiert, seinen Kontrabass mit einem Tracker auszustatten, kann sich jedoch gerne mit mir in Verbindung setzen. Der Eingriff ist reversibel – es erfolgt kein Umbau, der nicht nicht wieder vollständig rückgängig gemacht werden könnte.

*Anmerkung: Ich verwende den Begriff „Diebstahlschutz“, obwohl ein Instrument natürlich auch mit vorhandenen Tracker gestohlen werden kann. Einen Diebstahl kann ein Tracker genauso wenig verhindern wie eine Diebstahlversicherung – aber im besten Fall kann man das geliebte Instrument mit Hilfe des Trackers wieder zurück erlangen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert